Wettspielbedingungen
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Wettspielbedingungen

WETTSPIELBESTIMMUNGEN DES ÖSTERREICHISCHEN
GOLF-VERBANDES


Einführung

Die nachstehenden Allgemeinen Spiel- und Teilnahmebedingungen, Sonstigen Ausschreibungskriterien und Bestimmungen für ÖGV-Veranstaltungen mit Club-Wettspielleitungen gelten für alle Wettspiele, die vom Österreichischen Golf-Verband ausgeschrieben und veranstaltet werden sowie für alle Ranglisten-Wettspiele, Jugend-Tour- und regionale Jugend-Cup-Turniere, und sind im wesentlichen auch für Club-Turniere verbindlich.

Für die einzelnen Wettspiele gelten zusätzlich die jeweiligen Ausschreibungskriterien.

1. ALLGEMEINE SPIEL- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
2. SONSTIGE AUSSCHREIBUNGSKRITERIEN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3. BESTIMMUNGEN für ÖGV-WETTSPIELE mit CLUB-TURNIERLEITUNG

1. ALLGEMEINE SPIEL- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Regeln/Platzregeln
Gespielt wird nach den Regeln des Royal & Ancient Golf Club von St. Andrews (R&A), den Vorgaben- und Spielbestimmungen des Österreichischen Golf-Verbandes und den von der Wettspielleitung festgelegten Platzregeln bzw, jenen des veranstaltenden Clubs, die vom ÖGV vorher genehmigt werden müssen.


Strafe bei Verstoß gegen Platzregel: Lochwettspiel - Lochverlust
Zählwettspiel - 2 Schläge

2. Golfbälle (Regel 5-1, Anmerkung)
Es darf nur mit einem 1.68" Golfball gespielt werden, der auf der gegenwärtigen "Liste der genehmigten Bälle des R&A" aufscheint.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
Diese Liste (Broschüre) wird zweimal jährlich vom R&A herausgegeben. Der ÖGV versendet ein Exemplar der Sommerausgabe (Mai-Okt.) davon an alle Veranstalter von Meisterschaften und Ranglistenturnieren, wobei dieses jeweils am Start zur Kontrolle aufliegen muß.
P.S.: Diese Regelung gilt nur für ÖGV Verbandswettspiele, Ranglisten-, Jugend-Tour- und regionale Jugend-Cup-Turniere.
Bei Offenen Meisterschaften (Opens) gilt die One-Ball-Rule nicht nur für die Professionals sondern auch für die Amateure (d.h. während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler nur Bälle der gleichen Marke, Type, Kompression und Farbe verwenden. Die Bälle dürfen sich nur in der Nummer unterscheiden).
Strafe bei Verstoß: zwei Schläge pro Loch; maximal aber vier Schläge

3. Abspielzeiten (Regel 6-3, Anmerkung)
Fehlt es an Umständen, welche das Erlassen der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 rechtfertigen würden, so wird ein Spieler, der spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Start eintrifft, bestraft mit:
Lochspiel - Lochverlust am 1. Loch
Zählspiel - 2 Schläge am 1. Loch
Nach fünf Minuten - Disqualifikation
Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Partie durch den Starter.

4. Spieltempo - Langsames Spiel (Regel 6-7)
Gemäß Anmerkung 2 zu Regel 6-7 kann die Spielleitung für die jeweiligen Plätze eine Spielgeschwindigkeit für 1 Loch, eine Runde oder Teile einer Runde (z.B. 9 Löcher) festlegen, die am Schwarzen Brett bekanntgegeben wird. Eine Spielgruppe, die diese Spielzeit überschreitet bzw. nach Auffassung der Wettspielleitung den Anschluß zu der vor ihr spielenden verloren hat, wird verwarnt. Wenn dieser Flight nach zwei Löchern seine Position nicht wieder erlangt hat, wird ein "Timing" vorgenommen (siehe unser Beiblatt: "Spielgeschwindigkeit - Erläuterungen")
Strafe bei Verstoß:


Lochwettspiel - 1. Verstoß: Verwarnung
2. Verstoß: Lochverlust
3. Verstoß: Disqualifikation
Zählwettspiel: 1. Verstoß - Verwarnung
2. Verstoß - 1 Strafschlag
3. Verstoß - 2 Strafschläge
4. Verstoß - Disqualifikation

Richtzeit für Dreier-Flights bei normalen Platz- und Witterungsverhältnissen für:

Par-3-Löcher: 10 - 11 Minuten
Par-4-Löcher: 12 - 13 Minuten
Par-5-Löcher: 14 - 16 Minuten
9 Löcher etwa 1 Std. 45 Min. bis 2 Std. 10 Min.
18 Löcher rund 4 Stunden (3 Std. 30 Min. bis 4 Std. 20 Min

5. Golfcars und elektronischer Ausrüstung (Dec. 33-1/8)
Das Fahren/Mitfahren in oder auf Golfwagen ist während der Runde nicht gestattet, ebenso die Verwendung von Mobiltelefonen, Funkgeräten etc. (Verstoß: Disqualifikation).

6. Caddies (Regel 6-4, Dec. 33-1/11)
Pros (Berufsspieler) sind als Caddies nicht gestattet.
Bei Jugend-Tour- und Jugend-Cup-Turnieren sind Caddies nicht zugelassen.
Während der Turniere müssen Eltern, Begleitpersonen, Freunde oder andere Zuschauer mindestens 25 m (10 m vom Grün) Abstand zu den Spielern halten und sie dürfen keine Ratschläge erteilen oder Hilfe leisten. Alle Entscheidungen, die Regeln oder auftretende Probleme betreffend, werden ausschließlich durch die Wettspielleitung und die Spieler entschieden. Einmischungen von Elternteilen, die dieser Regelung zuwider laufen, können zur Disqualifikation des Spielers führen.

7. Üben während der Runde/Nachspielen
Üben (z.B. Nachputten) auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ist bei Zählwettspielen NICHT gestattet.
Strafe bei Verstoß: 2 Strafschläge

8. Dopingkontrollen - Drogen-Mißbrauch
Spieler dürfen keine Drogen, die die Leistung eines Spielers beeinflussen können und in der Anti-Doping-Broschüre bzw. Liste des IOC aufscheinen verwenden.
Dopingkontrollen lt. Bestimmungen der Bundes-Sportorganisation können jederzeit (auch im Training) durchgeführt werden, insbesondere jedoch bei Meisterschaften. Unmittelbar nach dem Wettkampf werden die betroffenen Spieler verständigt. Erscheint ein geloster Spieler nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt vor der Kontrollkommission, wird dies als positives Ergebnis gewertet und löst Disqualifi-
kation aus.
Die Kontrollen werden durch das Österreichische Anti-Doping-Comité durchgeführt.
Die vom ÖADC veröffentlichte Anti-Doping-Broschüre mit den verbotenen bzw. erlaubten Mitteln erhalten alle Kaderspieler und liegt bei Verbandsturnieren am Schwarzen Brett auf. Allerdings erhebt diese Broschüre bei den angeführten Medikamenten keinen Anspruch auf Vollständigkeit und daher ist bei Einnahme unbekannter Präparate immer Vorsicht geboten und vorher der Arzt, Captain oder Nationaltrainer zu befragen.

9. Spielunterbrechung aufgrund von gefährlichen Situationen (Regel 6-8b)
Zusätzlich müssen die Teilnehmer über die Vorgangsweise im Falle einer Spielunterbrechung informiert werden. Das Signal für die Spielunterbrechung aufgrund einer möglichen Gefahr muß klar definiert werden und sich von jenem einer Routine-Unterbrechung wie schlechtes Licht, Überflutung etc. unterscheiden.
Das Signal für die Spielunterbrechung ist ............
Das Signal für eine sofortige Spielunterbrechung aufgrund möglicher Gefahr ist ...........
Anmerkung: Das Signal wird von der Wettspielleitung vor jeder Veranstaltung bekanntgegeben.

10. Mannschafts-Meisterschaften
a) Belehrungen (Regel 8.2b-Anmerkung)
Belehrungen an Mannschaftsmitglieder darf zusätzlich zu Regel 8-1 nur der Mannschaftskapitän geben; spielt dieser jedoch selbst mit,. darf er während seines Spiels ausschließlich seinem Partner Belehrungen erteilen.
Strafe bei Verstoß: Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - 2 Schläge
Der Kapitän muß Amateur sein und der Wettspielleitung vor Turnierbeginn benannt werden.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation der Mannschaft

b) Golfwagen und elektronische Ausrüstung
Das Fahren oder Mitfahren in oder auf Golfwagen sowie die Benutzung von elektronischen Geräten am Platz (Funkgeräte, Handies etc.) ist Kapitänen und Spielern während der Spiele ihrer Mannschaft untersagt.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation der Mannschaft

 

2. SONSTIGE AUSSCHREIBUNGSKRITERIEN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Vorgabenwirksamkeit
Alle ÖGV-Zählspielturniere sind vorgabenwirksam.

2. Teilnahmeberechtigt sind Amateure - bei österreichischen Meisterschaften: mit österreichischer Staatsbürgerschaft - , die Mitglieder eines dem ÖGV oder ausländischen Verbandes angeschlossenen ordentlichen Mitgliedsclubs sind und deren Spielvorgabe dem angegebenen Handicaplimit entspricht. Ausschlaggebend ist die zu Nennschluß gültige Spielvorgabe.
Die Turnierleitung hat jederzeit das Recht, von einem Spieler eine Bestätigung seiner Vorgabe zu verlangen.
Bei der Mannschafts-Staatsmeisterschaft sind pro Team auch max. 2 ausländische Spieler zugelassen, wenn diese seit mehr als 5 Jahren Mitglied eines ordentlichen ÖGV-Mitgliedsclubs sind und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben und überdies für keine ausländische Clubmannschaft spielen. Jene Spieler, die in mehreren Clubs Mitglied sind, können nur für ihren Heimatverein starten, für den sie sich zum Stichtag (31.12.) schriftlich deklariert haben. Bei einem Heimatclubwechsel mit 31.12. muß die Übertrittserklärung von Spielern, die bereits an der Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen haben, die schriftliche Zustimmung des ursprünglichen Vereines enthalten.

3. Nennungen (Österreichische Meisterschaften)
Es werden nur schriftliche Meldungen auf den entsprechenden Nennformularen angenommen, die in den Clubs aufliegen oder beim ÖGV erhältlich sind und bis 12.00 Uhr des jeweils angegebenen Meldeschlusses im ÖGV-Sekretariat eingelangt sein müssen.
Die Turnierleitung kann frei entscheiden, ob sie eine Meldung akzeptiert oder ablehnt.
Bei Überschreiten der festgelegten Höchstteilnehmerzahl werden die Bewerber mit den höchsten Handicaps (Damen und Herren) von der Wettspielleitung durch Los ausgeschieden und Wartelisten geführt. Bei Absagen zugelassener Bewerber können Spieler, die durch Los ausgeschieden wurden und in entsprechender Reihenfolge in der Warteliste geführt werden, bis 12.00 Uhr am Tag vor Turnierbeginn noch informiert werden und am Wettspiel teilnehmen.

4. Nenngeld
Die Meldegebühr ist bei Abgabe der Nennung fällig und sollte dieser nach Möglichkeit beiliegen. Zieht ein Teilnehmer nach Nennschluß seine Meldung zurück, ist das Nenngeld trotzdem zu entrichten.

5. Anmeldung/Abmeldung
Spieler, die zu einem Turnier gemeldet haben, müssen sich am Vortag des Turniers bis spätestens 18.00 Uhr bei der Wettspielleitung im betreffenden Club persönlich melden und registrieren lassen.
Spieler, die aus berechtigten Gründen an der Teilnahme verhindert sind, müssen sich so früh wie möglich beim ÖGV-Sekretariat bzw. der Wettspielleitung im betreffenden Club vor Beginn des Turniers abmelden.
Spieler, die ohne Entschuldigung nicht am Start sind (Disqualifikation) oder wiederholt absagen, müssen auch mit einer Sperre für kommende ÖGV-Wettspiele rechnen.

6. Abschläge
Für Meisterschaften in der Regel Champion-Abschläge (Herren weiß, Damen schwarz), jedoch nicht bei Schüler- und Senioren-Meisterschaften.
Buben spielen erst mit Beginn des Kalenderjahres, in dem sie 13 Jahre alt werden (=Schüler II, Jahrgänge 1987 und jünger) von den Herrenabschlägen (gelb), zuvor von den Damenabschlägen (rot).

7. Resultat-Gleichheit
Wenn in der Ausschreibung nicht anders bestimmt, kommt folgende Regelung zur Anwendung:

Zählwettspiel:


a) für den 1. Platz einer Meisterschaft sowie den 1. und letzten Platz einer Setzliste für das nachfolgende Lochwettspiel nach einer oder mehreren Qualifikationsrunden fällt die Entscheidung durch ein Loch-um-Loch-Stechen (sudden death play-off).
b) für die übrigen Plätze entscheiden die letzten besseren 36 (bei 72-Löcher-Turnieren), 18, 9, 6, 3, 1 Löcher laut Scorekarte.

Bei Heranziehen von Teilergebnissen im Netto (unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) ist stets wie folgt zu verfahren:
Bei Gleichheit entscheiden die besseren 9, 6, 3, 2, 1 Löcher unter Berücksichtigung des Vorgabenverteilungsschlüssels wobei lauf das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste das drittleichteste, auf das fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt.
D.h. bei neun Löchern entscheiden die Locher mit Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9. Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3, 16, 5, 14), sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3), sodann 2 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18) und zuletzt das Loch mit Schwierigkeitsgrad 1. Besteht noch immer Gleichheit, entscheidet das Los (siehe SWSO, Anh.I/10.)

Lochwettspiel:
Bei Resultat-Gleichheit nach dem letzten Loch beginnen die beiden Parteien erneut in der Reihenfolge der festgelegten Runde bis eine Partei zuerst ein Loch gewinnt.

8. Preise
Der Österreichische Golf-Verband stellt die Wanderpreise der Meisterschaften, die in der Regel im Besitz des ÖGV bleiben sowie die Staatsmeisterschaftsmedaillen des Bundeskanzleramtes (BKA) bzw. die Meisterschaftsplaketten des ÖGV und/oder der BSO zur Verfügung. Die Wanderpreise können nicht endgültig gewonnen werden.

9. Wettspielleitung - Platzrichter
Die Wettspielleitung (Championship Committee) wird vom ÖGV in Zusammenarbeit mit dem veranstaltenden Club nominiert, ist für die gesamte Organisation und Durchführung der Wettkämpfe verantwortlich, schlichtet jeglichen im Wettkampf auftretenden Streitfall und trifft die entsprechenden Entscheidungen.
Die Wettspielleitung kann Platzrichter nominieren, die gem. Regeln des R&A und der Decisions entscheiden. Jeglicher Streitfall, der im Laufe eines Wettspieles auftreten sollte, wird durch die Platzrichter oder wenn diese die Entscheidung weiterleiten, durch die Wettspielleitung entschieden.
Es ist der Wettspielleitung vorbehalten, Turnierrunden zu annullieren, das Turnier zu verkürzen oder auszusetzen und Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen.
Alle entweder vom Platzrichter oder von der Wettspielleitung getroffenen Entscheidungen sind endgültig und unwiderruflich.

10. Trainingstage
Vor Einzel-Meisterschaften stehen den Teilnehmern jeweils zwei gebührenfreie Trainingstage zur Verfügung.
Vor den Mannschafts-Staatsmeisterschaften (inkl. Qualifikation) ist ein greenfeefreier Trainingstag mit Platzsperre für Nichturnierteilnehmer vorgesehen.
Bei Ranglisten-Wettspielen muß für die Teilnehmer zumindest 1 Trainingstag, greenfee-frei für Kaderspieler, eingeplant werden, bei Jugend-Tour- und -Cup-Turnieren greenfee-frei für alle Teilnehmer.

 

3. BESTIMMUNGEN für ÖGV-WETTSPIELE mit CLUB-TURNIERLEITUNG

Alle Runden des Wettspiels müssen mit dem vom ÖGV festgesetzten Platzstandard gespielt werden. Die Festsetzung eines Tages-Standards ist nur nach vorheriger Genehmigung durch ein Mitglied des Championship- oder Rules- & Course Committees des ÖGV gestattet.
Die ständigen Platzregeln müssen mindestens 14 Tage vor Turnierbeginn zur Genehmigung beim Championship Committee eingereicht werden und dürfen für das Wettspiel nur unter außergewöhnlichen Umständen abgeändert werden.
Gelangt die Wettspielleitung gemäß Regel 34-3 in strittigen Fällen zu keiner Entscheidung, so muß sie schriftlich umgehend eine Sachdarstellung innerhalb der nächsten 2 Tage an den ÖGV einsenden
Auf der schriftlichen Ergebnismeldung muß durch die Club- (Turnier-) Leitung) die ordnungsgemäße Abwicklung bestätigt werden.

Information aus www.golf.at/Rules & Course SWSO