Wettspielbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Spiel- und
Teilnahmebedingungen, Sonstigen Ausschreibungskriterien
und Bestimmungen für ÖGV-Veranstaltungen mit
Club-Wettspielleitungen gelten für alle Wettspiele, die
vom Österreichischen Golf-Verband ausgeschrieben und
veranstaltet werden sowie für alle
Ranglisten-Wettspiele, Jugend-Tour- und regionale
Jugend-Cup-Turniere, und sind im wesentlichen auch für
Club-Turniere verbindlich.
Für die einzelnen Wettspiele gelten zusätzlich die
jeweiligen Ausschreibungskriterien.
1. ALLGEMEINE SPIEL- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
2. SONSTIGE AUSSCHREIBUNGSKRITERIEN UND
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3. BESTIMMUNGEN für ÖGV-WETTSPIELE mit
CLUB-TURNIERLEITUNG
1. ALLGEMEINE SPIEL- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Regeln/Platzregeln
Gespielt wird nach den Regeln des Royal & Ancient Golf
Club von St. Andrews (R&A), den Vorgaben- und
Spielbestimmungen des Österreichischen Golf-Verbandes
und den von der Wettspielleitung festgelegten
Platzregeln bzw, jenen des veranstaltenden Clubs, die
vom ÖGV vorher genehmigt werden müssen.
Strafe bei Verstoß gegen Platzregel: Lochwettspiel -
Lochverlust
Zählwettspiel - 2 Schläge
2. Golfbälle (Regel 5-1, Anmerkung)
Es darf nur mit einem 1.68" Golfball gespielt werden,
der auf der gegenwärtigen "Liste der genehmigten Bälle
des R&A" aufscheint.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
Diese Liste (Broschüre) wird zweimal jährlich vom R&A
herausgegeben. Der ÖGV versendet ein Exemplar der
Sommerausgabe (Mai-Okt.) davon an alle Veranstalter von
Meisterschaften und Ranglistenturnieren, wobei dieses
jeweils am Start zur Kontrolle aufliegen muß.
P.S.: Diese Regelung gilt nur für ÖGV
Verbandswettspiele, Ranglisten-, Jugend-Tour- und
regionale Jugend-Cup-Turniere.
Bei Offenen Meisterschaften (Opens) gilt die
One-Ball-Rule nicht nur für die Professionals sondern
auch für die Amateure (d.h. während einer festgesetzten
Runde darf ein Spieler nur Bälle der gleichen Marke,
Type, Kompression und Farbe verwenden. Die Bälle dürfen
sich nur in der Nummer unterscheiden).
Strafe bei Verstoß: zwei Schläge pro Loch; maximal aber
vier Schläge
3. Abspielzeiten (Regel 6-3, Anmerkung)
Fehlt es an Umständen, welche das Erlassen der Strafe
der Disqualifikation nach Regel 33-7 rechtfertigen
würden, so wird ein Spieler, der spielbereit innerhalb
von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Start
eintrifft, bestraft mit:
Lochspiel - Lochverlust am 1. Loch
Zählspiel - 2 Schläge am 1. Loch
Nach fünf Minuten - Disqualifikation
Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit
oder die Zeit des Aufrufs für die Partie durch den
Starter.
4. Spieltempo - Langsames Spiel (Regel 6-7)
Gemäß Anmerkung 2 zu Regel 6-7 kann die Spielleitung für
die jeweiligen Plätze eine Spielgeschwindigkeit für 1
Loch, eine Runde oder Teile einer Runde (z.B. 9 Löcher)
festlegen, die am Schwarzen Brett bekanntgegeben wird.
Eine Spielgruppe, die diese Spielzeit überschreitet bzw.
nach Auffassung der Wettspielleitung den Anschluß zu der
vor ihr spielenden verloren hat, wird verwarnt. Wenn
dieser Flight nach zwei Löchern seine Position nicht
wieder erlangt hat, wird ein "Timing" vorgenommen (siehe
unser Beiblatt: "Spielgeschwindigkeit - Erläuterungen")
Strafe bei Verstoß:
Lochwettspiel - 1. Verstoß: Verwarnung
2. Verstoß: Lochverlust
3. Verstoß: Disqualifikation
Zählwettspiel: 1. Verstoß - Verwarnung
2. Verstoß - 1 Strafschlag
3. Verstoß - 2 Strafschläge
4. Verstoß - Disqualifikation
Richtzeit für Dreier-Flights bei normalen Platz- und
Witterungsverhältnissen für:
Par-3-Löcher: 10 - 11 Minuten
Par-4-Löcher: 12 - 13 Minuten
Par-5-Löcher: 14 - 16 Minuten
9 Löcher etwa 1 Std. 45 Min. bis 2 Std. 10 Min.
18 Löcher rund 4 Stunden (3 Std. 30 Min. bis 4 Std. 20
Min
5. Golfcars und elektronischer Ausrüstung (Dec. 33-1/8)
Das Fahren/Mitfahren in oder auf Golfwagen ist während
der Runde nicht gestattet, ebenso die Verwendung von
Mobiltelefonen, Funkgeräten etc. (Verstoß:
Disqualifikation).
6. Caddies (Regel 6-4, Dec. 33-1/11)
Pros (Berufsspieler) sind als Caddies nicht gestattet.
Bei Jugend-Tour- und Jugend-Cup-Turnieren sind Caddies
nicht zugelassen.
Während der Turniere müssen Eltern, Begleitpersonen,
Freunde oder andere Zuschauer mindestens 25 m (10 m vom
Grün) Abstand zu den Spielern halten und sie dürfen
keine Ratschläge erteilen oder Hilfe leisten. Alle
Entscheidungen, die Regeln oder auftretende Probleme
betreffend, werden ausschließlich durch die
Wettspielleitung und die Spieler entschieden.
Einmischungen von Elternteilen, die dieser Regelung
zuwider laufen, können zur Disqualifikation des Spielers
führen.
7. Üben während der Runde/Nachspielen
Üben (z.B. Nachputten) auf oder nahe dem Grün des
zuletzt gespielten Lochs ist bei Zählwettspielen NICHT
gestattet.
Strafe bei Verstoß: 2 Strafschläge
8. Dopingkontrollen - Drogen-Mißbrauch
Spieler dürfen keine Drogen, die die Leistung eines
Spielers beeinflussen können und in der
Anti-Doping-Broschüre bzw. Liste des IOC aufscheinen
verwenden.
Dopingkontrollen lt. Bestimmungen der
Bundes-Sportorganisation können jederzeit (auch im
Training) durchgeführt werden, insbesondere jedoch bei
Meisterschaften. Unmittelbar nach dem Wettkampf werden
die betroffenen Spieler verständigt. Erscheint ein
geloster Spieler nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt vor
der Kontrollkommission, wird dies als positives Ergebnis
gewertet und löst Disqualifi-
kation aus.
Die Kontrollen werden durch das Österreichische
Anti-Doping-Comité durchgeführt.
Die vom ÖADC veröffentlichte Anti-Doping-Broschüre mit
den verbotenen bzw. erlaubten Mitteln erhalten alle
Kaderspieler und liegt bei Verbandsturnieren am
Schwarzen Brett auf. Allerdings erhebt diese Broschüre
bei den angeführten Medikamenten keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und daher ist bei Einnahme unbekannter
Präparate immer Vorsicht geboten und vorher der Arzt,
Captain oder Nationaltrainer zu befragen.
9. Spielunterbrechung aufgrund von gefährlichen
Situationen (Regel 6-8b)
Zusätzlich müssen die Teilnehmer über die Vorgangsweise
im Falle einer Spielunterbrechung informiert werden. Das
Signal für die Spielunterbrechung aufgrund einer
möglichen Gefahr muß klar definiert werden und sich von
jenem einer Routine-Unterbrechung wie schlechtes Licht,
Überflutung etc. unterscheiden.
Das Signal für die Spielunterbrechung ist ............
Das Signal für eine sofortige Spielunterbrechung
aufgrund möglicher Gefahr ist ...........
Anmerkung: Das Signal wird von der Wettspielleitung vor
jeder Veranstaltung bekanntgegeben.
10. Mannschafts-Meisterschaften
a) Belehrungen (Regel 8.2b-Anmerkung)
Belehrungen an Mannschaftsmitglieder darf zusätzlich zu
Regel 8-1 nur der Mannschaftskapitän geben; spielt
dieser jedoch selbst mit,. darf er während seines Spiels
ausschließlich seinem Partner Belehrungen erteilen.
Strafe bei Verstoß: Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - 2 Schläge
Der Kapitän muß Amateur sein und der Wettspielleitung
vor Turnierbeginn benannt werden.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation der Mannschaft
b) Golfwagen und elektronische Ausrüstung
Das Fahren oder Mitfahren in oder auf Golfwagen sowie
die Benutzung von elektronischen Geräten am Platz
(Funkgeräte, Handies etc.) ist Kapitänen und Spielern
während der Spiele ihrer Mannschaft untersagt.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation der Mannschaft
2. SONSTIGE AUSSCHREIBUNGSKRITERIEN UND
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Vorgabenwirksamkeit
Alle ÖGV-Zählspielturniere sind vorgabenwirksam.
2. Teilnahmeberechtigt sind Amateure - bei
österreichischen Meisterschaften: mit österreichischer
Staatsbürgerschaft - , die Mitglieder eines dem ÖGV oder
ausländischen Verbandes angeschlossenen ordentlichen
Mitgliedsclubs sind und deren Spielvorgabe dem
angegebenen Handicaplimit entspricht. Ausschlaggebend
ist die zu Nennschluß gültige Spielvorgabe.
Die Turnierleitung hat jederzeit das Recht, von einem
Spieler eine Bestätigung seiner Vorgabe zu verlangen.
Bei der Mannschafts-Staatsmeisterschaft sind pro Team
auch max. 2 ausländische Spieler zugelassen, wenn diese
seit mehr als 5 Jahren Mitglied eines ordentlichen
ÖGV-Mitgliedsclubs sind und den Mittelpunkt ihrer
Lebensinteressen in Österreich haben und überdies für
keine ausländische Clubmannschaft spielen. Jene Spieler,
die in mehreren Clubs Mitglied sind, können nur für
ihren Heimatverein starten, für den sie sich zum
Stichtag (31.12.) schriftlich deklariert haben. Bei
einem Heimatclubwechsel mit 31.12. muß die
Übertrittserklärung von Spielern, die bereits an der
Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen haben, die
schriftliche Zustimmung des ursprünglichen Vereines
enthalten.
3. Nennungen (Österreichische Meisterschaften)
Es werden nur schriftliche Meldungen auf den
entsprechenden Nennformularen angenommen, die in den
Clubs aufliegen oder beim ÖGV erhältlich sind und bis
12.00 Uhr des jeweils angegebenen Meldeschlusses im
ÖGV-Sekretariat eingelangt sein müssen.
Die Turnierleitung kann frei entscheiden, ob sie eine
Meldung akzeptiert oder ablehnt.
Bei Überschreiten der festgelegten Höchstteilnehmerzahl
werden die Bewerber mit den höchsten Handicaps (Damen
und Herren) von der Wettspielleitung durch Los
ausgeschieden und Wartelisten geführt. Bei Absagen
zugelassener Bewerber können Spieler, die durch Los
ausgeschieden wurden und in entsprechender Reihenfolge
in der Warteliste geführt werden, bis 12.00 Uhr am Tag
vor Turnierbeginn noch informiert werden und am
Wettspiel teilnehmen.
4. Nenngeld
Die Meldegebühr ist bei Abgabe der Nennung fällig und
sollte dieser nach Möglichkeit beiliegen. Zieht ein
Teilnehmer nach Nennschluß seine Meldung zurück, ist das
Nenngeld trotzdem zu entrichten.
5. Anmeldung/Abmeldung
Spieler, die zu einem Turnier gemeldet haben, müssen
sich am Vortag des Turniers bis spätestens 18.00 Uhr bei
der Wettspielleitung im betreffenden Club persönlich
melden und registrieren lassen.
Spieler, die aus berechtigten Gründen an der Teilnahme
verhindert sind, müssen sich so früh wie möglich beim
ÖGV-Sekretariat bzw. der Wettspielleitung im
betreffenden Club vor Beginn des Turniers abmelden.
Spieler, die ohne Entschuldigung nicht am Start sind
(Disqualifikation) oder wiederholt absagen, müssen auch
mit einer Sperre für kommende ÖGV-Wettspiele rechnen.
6. Abschläge
Für Meisterschaften in der Regel Champion-Abschläge
(Herren weiß, Damen schwarz), jedoch nicht bei Schüler-
und Senioren-Meisterschaften.
Buben spielen erst mit Beginn des Kalenderjahres, in dem
sie 13 Jahre alt werden (=Schüler II, Jahrgänge 1987 und
jünger) von den Herrenabschlägen (gelb), zuvor von den
Damenabschlägen (rot).
7. Resultat-Gleichheit
Wenn in der Ausschreibung nicht anders bestimmt, kommt
folgende Regelung zur Anwendung:
Zählwettspiel:
a) für den 1. Platz einer Meisterschaft sowie den 1. und
letzten Platz einer Setzliste für das nachfolgende
Lochwettspiel nach einer oder mehreren
Qualifikationsrunden fällt die Entscheidung durch ein
Loch-um-Loch-Stechen (sudden death play-off).
b) für die übrigen Plätze entscheiden die letzten
besseren 36 (bei 72-Löcher-Turnieren), 18, 9, 6, 3, 1
Löcher laut Scorekarte.
Bei Heranziehen von Teilergebnissen im Netto (unter
Anrechnung der anteiligen Vorgabe) ist stets wie folgt
zu verfahren:
Bei Gleichheit entscheiden die besseren 9, 6, 3, 2, 1
Löcher unter Berücksichtigung des
Vorgabenverteilungsschlüssels wobei lauf das
schwierigste Loch das leichteste, auf das
drittschwierigste das drittleichteste, auf das
fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt.
D.h. bei neun Löchern entscheiden die Locher mit
Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9. Bei
weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18,
3, 16, 5, 14), sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1,
18, 3), sodann 2 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18) und
zuletzt das Loch mit Schwierigkeitsgrad 1. Besteht noch
immer Gleichheit, entscheidet das Los (siehe SWSO, Anh.I/10.)
Lochwettspiel:
Bei Resultat-Gleichheit nach dem letzten Loch beginnen
die beiden Parteien erneut in der Reihenfolge der
festgelegten Runde bis eine Partei zuerst ein Loch
gewinnt.
8. Preise
Der Österreichische Golf-Verband stellt die Wanderpreise
der Meisterschaften, die in der Regel im Besitz des ÖGV
bleiben sowie die Staatsmeisterschaftsmedaillen des
Bundeskanzleramtes (BKA) bzw. die
Meisterschaftsplaketten des ÖGV und/oder der BSO zur
Verfügung. Die Wanderpreise können nicht endgültig
gewonnen werden.
9. Wettspielleitung - Platzrichter
Die Wettspielleitung (Championship Committee) wird vom
ÖGV in Zusammenarbeit mit dem veranstaltenden Club
nominiert, ist für die gesamte Organisation und
Durchführung der Wettkämpfe verantwortlich, schlichtet
jeglichen im Wettkampf auftretenden Streitfall und
trifft die entsprechenden Entscheidungen.
Die Wettspielleitung kann Platzrichter nominieren, die
gem. Regeln des R&A und der Decisions entscheiden.
Jeglicher Streitfall, der im Laufe eines Wettspieles
auftreten sollte, wird durch die Platzrichter oder wenn
diese die Entscheidung weiterleiten, durch die
Wettspielleitung entschieden.
Es ist der Wettspielleitung vorbehalten, Turnierrunden
zu annullieren, das Turnier zu verkürzen oder
auszusetzen und Änderungen der Ausschreibung
vorzunehmen.
Alle entweder vom Platzrichter oder von der
Wettspielleitung getroffenen Entscheidungen sind
endgültig und unwiderruflich.
10. Trainingstage
Vor Einzel-Meisterschaften stehen den Teilnehmern
jeweils zwei gebührenfreie Trainingstage zur Verfügung.
Vor den Mannschafts-Staatsmeisterschaften (inkl.
Qualifikation) ist ein greenfeefreier Trainingstag mit
Platzsperre für Nichturnierteilnehmer vorgesehen.
Bei Ranglisten-Wettspielen muß für die Teilnehmer
zumindest 1 Trainingstag, greenfee-frei für
Kaderspieler, eingeplant werden, bei Jugend-Tour- und
-Cup-Turnieren greenfee-frei für alle Teilnehmer.
3. BESTIMMUNGEN für ÖGV-WETTSPIELE
mit CLUB-TURNIERLEITUNG
Alle Runden des Wettspiels müssen mit dem vom ÖGV
festgesetzten Platzstandard gespielt werden. Die
Festsetzung eines Tages-Standards ist nur nach
vorheriger Genehmigung durch ein Mitglied des
Championship- oder Rules- & Course Committees des ÖGV
gestattet.
Die ständigen Platzregeln müssen mindestens 14 Tage vor
Turnierbeginn zur Genehmigung beim Championship
Committee eingereicht werden und dürfen für das
Wettspiel nur unter außergewöhnlichen Umständen
abgeändert werden.
Gelangt die Wettspielleitung gemäß Regel 34-3 in
strittigen Fällen zu keiner Entscheidung, so muß sie
schriftlich umgehend eine Sachdarstellung innerhalb der
nächsten 2 Tage an den ÖGV einsenden
Auf der schriftlichen Ergebnismeldung muß durch die
Club- (Turnier-) Leitung) die ordnungsgemäße Abwicklung
bestätigt werden.
Information aus www.golf.at/Rules
& Course SWSO
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